Information für Neuaufnahmen

 


I . Aufnahme in den Verein:

Aufnahmeformulare sind im Sportheim, bei den Abteilungen, bei den

Übungsleitern zu erhalten sowie hier auf dieser Seite als pdf-Datei

abzurufen. Das Formular enthält eine Einverständniserklärung des

Mitgliedes bzw. des Erziehungsberechtigten zum Bankeinzug der Beiträge.

Ohne Bankeinzugsverfahren ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.

 


 

 II. Beitragsordnung ab 01. Januar 2011:

  Gruppe
Jahresbeitrag
Verwaltungsgebühr
   
Allgemein
Tennis
Shaolin/Kung-Fu
einmalig
1. Jugendliche bis 18 Jahre
108,- €
108,- €
120,- €
5,- €
             
2. Senioren ab 19 Jahre
132,- €
160,- €
132,- €
10,- €
             
             
3. Familienbeitrag              
       
  ab dem 3. Familienmitglied erhält    
  1 Jugendlicher  
25 % Ermäßigung
       
  ab dem 4. Familienmitglied erhält    
  1 Jugendlicher  
50 % Ermäßigung
 
 
  ab dem 5. Familienmitglied erhält    
  1 Jugendlicher  
Beitragsfreiheit
 
       
               
4. Passive Mitglieder
  Passive Mitglieder zahlen immer den halben Mitgliedsbeitrag der Abteilungen
5. Ermäßigungen            
  Senioren, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen oder studieren, zahlen für die Dauer der vorgelegten Schul/Studienbescheinigung den Beitrag für Jugendliche. Wer außerhalb des Kreises Wesel, bei Vorlage eines Nachweises, Wehrdienst oder Ersatzdienst leistet, bleibt während dieser Zeit beitragsfrei. Ein nachträglicher Erlass oder eine nachträgliche Ermäßigung sind nicht möglich.
 
             
               
6. Gebühren              
               
  Fallen durch Rücklastschrift der Bank wegen falscher oder fehlender Angaben der Mitglieder oder wegen Kontoänderungen oder Kontoüberziehung Gebühren an, sind diese von den Mitgliedern zu tragen.
 
 

 

III . Austritt aus dem Verein:

Unsere Satzung besagt, dass der Austritt aus dem Verein nur zum  Schluss des Kalendervierteljahres (Tennisabteilung – Kalenderhalbjahres) unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig ist. Die Austrittserklärung ist schriftlich per Postkarte (Einschreiben) an den Vorstand des Vereins zu richten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Für alle Angelegenheiten der Aufnahme, der Beiträge und Gebühren sowie der Kündigung ist ausschließlich der Vorstand zuständig   

 

 

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